Energy Pass for Residential Buildings

The energy pass for residential buildings is an important document that assesses the energy efficiency of your home. It helps you understand energy consumption and shows opportunities for improvement.


Energiepass

Im Wohnbau

Definition Wohnbauten:

Zum Wohnbau zÀhlen alle GebÀude, deren EnergiebezugsflÀche (entspricht meistens der beheizten WohnflÀche) zu mindestens 90% zu Wohnzwecken bestimmt ist. Allgemein fallen hierunter alle Ein- und MehrfamilienhÀuser.

Die Energieeffizienz von WohngebĂ€uden wird durch die großherzogliche Verordnung vom 30. November 2007 und die Energieeffizienz von NichtwohngebĂ€uden wird durch die großherzogliche Verordnung vom 31. August 2010 geregelt. Die aktuelle Verordnung regelt die Berechnung der Energieeffizienz fĂŒr Wohnbauten, legt die Mindestanforderungen an die energetische Effizienz fest und regelt die Zertifizierung der Energieeffizienz mittels Energieausweis.

Die offizielle Bezeichnung vom luxemburgischen Energie-Ausweis ist Energiepass.

Im Sprachgebrauch haben sich mittlerweile auch Ökopass oder Öko-Pass eingebĂŒrgert. Beide beschreiben die eigentliche Aufgabe des Energiepasses, nĂ€mlich den Ausweis ĂŒber die Gesamtenergieeffizienz, nur unzureichend.
Weiter existierte frĂŒher noch ein GebĂ€udepass, dieser wird allerdings nicht von der oben genannten Verordnung geregelt.

Der Energiepass fĂŒr Wohnbauten stuft das untersuchte Objekt in Effizienzklassen ein, bezĂŒglich Gesamtenergieeffizienz, WĂ€rmeschutz und Umweltwirkung. Die Berechnungen sind alle zwingend bedarfsorientiert, d.h. sie sind unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen persönlichen Nutzverhalten der Bewohner.

So wird erstmals durch normierte Berechnungsverfahren ermöglicht, GebĂ€ude anhand des Energiepasses miteinander zu vergleichen. Die Klassifizierung im Energiepass reicht von A (geringer Energiebedarf) bis I (hoher Energiebedarf). Hierbei entspricht ein Passivhaus der Klasse A (triple-A), ein Niedrigenergiehaus der Klasse B (triple-B), ein Energiesparhaus der Klasse C (triple-C). Um eine Baugenehmigung zu erlangen muss mindestens der nzeb-Standard erfĂŒllt werden. nzeb steht fÜr nearly zero energy building.

Das Dokument besteht aus 5 Seiten und ist 10 Jahre gĂŒltig. Die ersten 3 Seiten beschreiben die energetische QualitĂ€t des GebĂ€udes und beinhalten die Bereiche zur thermischen HĂŒlle, die technischen Anlagen der Heizung, fĂŒr Bereitstellung des Warmwassers und der LĂŒftung. Auf Seite 4 wird der berechnete korrigierte Endenergiebedarf mit dem gemessenen realen Verbrauch verglichen. Die letzte Seite des Passes beschreibt Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung des GebĂ€udes. Sowohl VorschlĂ€ge fĂŒr die Technik als auch fĂŒr die thermische HĂŒlle inkl. Fenster mĂŒssen hier gemacht werden. Die erreichbare neue Energieeffizienzklasse und die Energieeinsparungen sind angegeben.

Ein Energiepass fĂŒr WohngebĂ€ude muss in folgenden FĂ€llen erstellt werden:

Im Falle eines Neubaus, einer Erweiterung oder einer Transformation eines bestehenden GebĂ€udes ist der Energiepass Bestandteil jedes Bauantrags. Außerdem mĂŒssen beim Neubau und bei einer Erweiterung von ĂŒber 80 m2 die Anforderungen fĂŒr den WĂ€rmeschutz eingehalten werden. Ausnahmen kann es fĂŒr denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude geben. Auch bei wesentlichen Renovierungen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind ist der Energiepass obligatorisch. Bei BestandsgebĂ€uden und Altbau ist der Energiepass Pflicht bei einem EigentĂŒmerwechsel bei dem Geld fliesst (Verkauf, Versteigerung, etc.) und beim Mieterwechsel (Neuvermietung, Leasing, etc.), jedoch nicht bei einer Erbschaft oder Schenkung,

Von der großherzoglichen Verordnung und somit auch von der Energiepasspflicht ausgenommen sind vorĂŒbergehend errichtete GebĂ€ude (Nutzung < 2 Jahre) und unabhĂ€ngige GebĂ€ude mit weniger als 50 m2 EnergiebezugsflĂ€che.

Der Energiepass wird immer fĂŒr das komplette GebĂ€ude ausgestellt sowohl beim Einfamilienhaus als auch beim Mehrfamilienhaus. Der Energie-Pass muss vom Bauherrn bzw. BautrĂ€ger, dem jetzigen EigentĂŒmer bzw. EigentĂŒmergesellschaft in Auftrag gegeben werden und letztere mĂŒssen auch die Erstellungskosten tragen. Weiter muss der originale Ausweis beim EigentĂŒmerwechsel dem neuen EigentĂŒmer ĂŒbergeben werden. Beim Mieterwechsel muss eine Kopie des Energiepasses vorgelegt werden.

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